|
Zürich, 23. November 2000
Zusammenfassung und Kommentar zur
Stellungnahme des Schweizerischen Presserates
auf die Beschwerde von Aktion-Dialog
Im Januar und Februar 2000 hat die Initiative Aktion-Dialog eine Beschwerde beim Schweizerischen Presserat eingereicht, um die unhaltbaren Anschuldigungen, die einseitig, verzerrte und provozierende Berichterstattung von Hugo Stamm und Tages-Anzeiger an die Adresse der Angehörigen der Scientology Religion, anzuprangern.
(Als Beispiel wurden zwei Artikel von Hugo Stamm, welche im Januar im TA erschienen angeführt).
Der Rechtsdienst der TA-Media AG hat darauf in einer 12-seitigen Stellungnahme, mit 44 Argumenten versucht, den Presserat davon zu überzeugen, dass unsere Beschwerde nicht stichhaltig sei und man diese abweisen sollte.
Am 8. Mai 2000 haben wir auf alle 44 Argumente des TA-Anwaltes gekontert und bewiesen, dass unsere Anschuldigungen an den TA und Hugo Stamm betrachtet werden müssen. Wir sind dabei auf sämtliche angesprochenen Argumente detailliert eingegangen und haben jedes vollständig beantwortet und das Presserat Team über jeden Punkt genau dokumentiert.
Der Befund des Schweizerischen Presserates (vom 30.8.2000) ist uns am 12. Oktober 2000 zugestellt worden.
Angenehm überrascht konnten wir feststellen, dass der Schweizerische Presserat, in seinem Befund an die Adresse von Hugo Stamm und dem Tages-Anzeiger, mit nicht undeutlichen Worten auf einige heftige Verfehlungen hingewiesen hat:
1. Selbstdarstellung
".... dass Journalismus per Definition nicht auf die blosse Selbstdarstellung der gesellschaftlichen Akteure abstellen darf... ."
Die Formulierung zeigt mit grosser Deutlichkeit, dass der Presserat davon ausgeht, dass die "Selbstdarstellung" und das "Selbstverständnis" (einer Religionsgemeinschaft) (wie z.b. das Buch "Scientology: Lehre und Ausübung einer modernen Religion") auch bei Journalisten und Kritikern bekannt sein soll und sie sich damit eigentlich sorgfältig befassen sollten...
Bis heute wurde jedoch das "Selbstverständnis" der Scientology Religion völlig ignoriert, verschwiegen und nur ganz am Rande, bruchstückhaft und verzerrt in die Diskussion eingebracht.
Der Presserat deutet nun darauf hin, dass die "Selbstdarstellung" oder das "Selbstverständnis" unserer Religionsgemeinschaft eine Sache ist, auf die man eingehen müsste. Die Position der Scientology Kirche und die Sichtweise der Angehörigen darf nicht länger einfach sang- und klanglos ignoriert werden.
2. Objektive Berichterstattung
"aus der ‘Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten’ kann dementsprechend gemäss ständiger Praxis des Presserates KEINE PFLICHT ZUR OBJEKTIVEN BERICHTERSTATTUNG ABGELEITET WERDEN. Auch eine EINSEITIGE und PARTEIERGREIFENDE Medienberichterstattung ist mit den berufsethischen Grundsätzen VEREINBAR... ."
Daraus können wir feststellen, dass eine "objektive Berichterstattung" für die ‘Ethik’ der Journalisten keine hohe Rangordnung hat. Es ist offenbar o.k. einseitig und parteiergreifend zu schreiben. Das ist einerseits verständlich, denn das fördert unter Umständen die Kontroverse und den Umsatz. Andererseits ist die ständige, einseitige Berichterstattung, die Jahre andauernde Propaganda-Flut gegen eine bestimmte Sache, gefährlich und äusserst problematisch, was im Fall der "Sekten-Hysterie" zu beobachten ist.
Die sachliche Diskussion über neue religiöse Gruppen wurde völlig beiseite geschoben und die fanatischen Sekten-Jäger konnten ungehindert ihre diskriminierende Propaganda verbreiten und die Bevölkerung über die "Abartigkeit" von unerwünschten "Andersdenkenden" in Aufruhr versetzen.
Dass nun aber der Presserat auf diesen Punkt eingeht, und das Verhalten des Tages-Anzeigers und von Hugo Stamm wie oben rechtfertigt, zeigt doch sehr deutlich, dass die bisherige Berichterstattung über religiöse Minderheiten, insbesondere aber der Scientology Religion nicht objektiv sondern eben parteiergreifend und daher "einseitig" war.
Die seit Jahren andauernde Kampagne gegen unsere Religionsgemeinschaft von Hugo Stamm (und anderen fanatischen Sekten-Jägern) wurde nun im Rahmen der Realität des Presserates als "anwaltschaftlicher Journalismus" klassifiziert. Das zeigt - deutlich - dass diese Berichte "einseitig" waren und die von uns erwünschte "Objektivität" in keiner Hinsicht vorhanden war.
3. Position der Scientology
Weiter heisst es im Bericht, dass im (beanstandeten Artikel) "...der eingeräumte Platz für die Position der Scientology ungenügend gewesen sei..."
Eine wertvolle Erkenntnis, die weitere Wellen schlägt und uns zurück zu demokratischen Verhältnissen führen soll...
4. Fairness
Weiter können wir lesen, dass:
"... die Pflicht zur Anhörung der Gegenseite bei schweren Vorwürfen u.a. auch eine Frage der Fairness ist".
Hier wird (in der Medienwelt) zum ersten mal von dritter Seite festgestellt, dass es bei der Berichterstattung über unsere Religionsgemeinschaft mit der "Fairness" nicht ganz stimmt. Kritiker und Journalisten waren bislang in Bezug auf das Thema "Fairness" völlig blind, taub und unzugänglich. Wir sind aber "drangeblieben" und das hat nun die Wahrnehmungen der Journalisten und Verleger positiv gesteigert...
Die Medienwelt wird es nun akzeptieren, dass die Angehörigen der Scientology Religion in Zukunft diese "Fairness" einfordern werden.
5. Im Interesse des Publikums
"Zudem liegt es auch im Interesse des Publikums, nach Möglichkeit nicht nur generell zu erfahren, ob der Betroffene einen Vorwurf dementiert, SONDERN AUCH WAS ER INHALTLICH GENAU DAZU ZU SAGEN HAT".
Die Position der Angehörigen der Scientology Religion soll entschieden deutlicher und differenzierter ausfallen, als dies bisher der Fall gewesen ist.
6. Journalistische Prinzipien verletzt
"dementsprechend wurde in diesem Punkt dem journalistischen Prinzip "audiatur et altera pars" nicht Genüge getan und deshalb ist eine Verletzung von Ziff. 3 und 7 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten" festzustellen".
Pflicht 3: "
..sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, etc."
Pflicht 7: "...sie unterlassen anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen..."
Eine Anzahl unserer Vorwürfe an Stamm und TA-Media wurden jedoch vom Presserat verworfen, weil sie der "parteiergreifenden Berichterstattung" eine höhere Wertung zukommen liessen als der Objektivität und dem Wahrheitsgehalt von Informationen.
Wir sind aber der Meinung, dass die obigen Rügen völlig ausreichend sind, um die Sachlage der Diskussion um religiöse Minderheiten in ein neues Licht zu rücken und die Diskussion um unsere Religionsgemeinschaft auf ein demokratisches Niveau anzuheben.
"Freiheit für den Menschen bedeutet nicht Freiheit, andere zu verletzen.
Redefreiheit (Pressefreiheit) bedeutet nicht Freiheit, durch Lügen zu verletzen"
aus: Scientology: eine neue Sicht des Lebens
Es ist nicht so, dass wir jegliche Vorwürfe a priori von uns weisen, denn es gibt ganz sicher Situationen, für welche wir vermehrt Verantwortung übernehmen sollten. Es ist uns aber ein Anliegen, mit klar formulierten Vorwürfen direkt konfrontiert zu werden.
Nur so können wir uns um allenfalls notwendige Korrekturmassnahmen bemühen.
Zur weiteren Dokumentation (und kostenlos erhältlich):
das Buch: "Scientology: Lehre und Ausübung einer modernen Religion" enthält:
- die Definition des Religionsbegriffs in einer pluralistischen Gesellschaft.
- die Lehre und die religiösen Praktiken der Scientology
- Organisationsstruktur, Soziales Engagement, das Glaubensbekenntnis
- sieben verschiedene Studien von Religionswissenschaftlern, u.a.m.
AKTION-DIALOG
|