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Behördliche Entscheide
Das sich der Staat und die etablierten "Staatsreligionen" schwer tun mit den Anwerbungsmethoden neuer Religionen, dass sie die von den neuen Religionen angewandten Massnahmen zur Glaubensverbreitung als Aggression empfinden, hat Geschichte: Das ist nachzulesen in der Apostelgeschichte, 16. Kapitel, Verse 12 - 24, wo berichtet wird, wie Paulus und Silas vor die Obersten und zu den Hauptleuten geschleppt wurden, die sie stäupen und ins Gefängnis werfen liessen. Auch im 19. Kapitel der Apostelgeschichte finden sich zahlreiche Analogien des damaligen gespannten Verhältnisses zwischen dem von der Staatsreligion genährtem Establishment und den neuen Missionaren zur heutigen spannungsreichen staatlichen Behandlung von Scientology.
Bundesrat
Auf eine Interpellation Borer vom 3.10.1996, welchen Status Scientology nach Ansicht des Bundesrates in der Schweiz zukomme, ob es sich um eine religiöse Vereinigung, eine Sekte, eine Vereinigung mit primär wirtschaftlichen Zielen oder eine andere Gruppierung handle, antwortete der Bundesrat, entsprechend ihrer Nomenklatur und ihren Statuten sehe sich Scientology-Church "als neureligiöse Bewegung und ist bis zum Vorliegen anderer Fakten als solche zu behandeln. Das Bundesgericht teilt diese Auffassung (BGE 118 Ia 52)."
Quelle: Interpellation Borer 96.3505 und Antwort des Bundesrates vom 25.11.1996
Alt-Bundesrat Prof. Arnold Koller
Die Scientology diskreditierenden Urteile stehen auch in krassem Widerspruch zu dem, was der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements am 2.2.1995 schrieb, dass nämlich auch Sekten - als solche wollen die rabiaten Gegner wohl qualifizieren - Anspruch auf Religionsqualität hätten und sich gegen öffentliche Diskriminierungen durch Art. 261bis StGB geschützt fühlen dürften.
Quelle: Brief von Bundesrat Arnold Koller vom 2.2.1995
Bundesamt für Adjutantur
Das Bundesamt für Adjutantur hat am 11.8.1994 festgehalten, in der Verfügung vom 25. Mai 1994 sei festgestellt worden, dass die Scientology Kirche Schweiz grundsätzlich Anspruch auf Dienstbefreiung geltend machen könne. Man verfügte, die Scientology Kirche Schweiz erfülle die Bedingungen für die Anwendung von Art. 6 lit. d der Verordnung des Bundesrates vom 22.12.1986 über die Befreiung vom Militärdienst nach den Artikeln 12 - 14 der Militärorganisation (Dienstbefreiungsverordnung). Scientology wurde somit behördlich als eine fest organisierte Religionsgemeinschaft qualifiziert.
Quelle: Verfügung des Bundesamtes für Adjutantur vom 11.8.1994
Steuerkommission Zürich
Die Steuerkommission Zürich hat in einem Entscheid wörtlich erklärt, "dass die Scientology Kirche auf den individuellen, wissenschaftlich nicht anerkannten Lehren der 'Dianetik' ihres Gründers L. Ron Hubbard beruht, die in religiös-weltanschaulichen Sphären verwurzelt sind. Mitgliedschaft, Ausbildung und Aktivität in der Scientology Kirche basieren auf dem Bereich des Glaubens und sind nicht dem wissenschaftlich-fachlichen Ausbildungswesen zuzurechnen. Dem entspricht auch, dass die Scientology Kirche die Gewinnung neuer Anhänger und die Verbreitung ihrer Lehren mit betont missionarischem Eifer betreibt.
Quelle: Urteil der Steuerkommission Zürich
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung juristische Personen, nahm auf Anzeige der Universität hin (Prof. Lang) eine Buchprüfung der Scientology Kirche Bern am 6. und 7.7.1983 vor. Diese kam zum Schluss: "Die Bewegung hat eine religiöse Komponente (Gottesdienste, Vorträge für Mitglieder, teilweise auch öffentlich)."
Quelle: Bericht über Buchprüfung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 6. und 7.7.1983.
Stadtrat Zürich
a) Auch der Stadtrat von Zürich erkennt in der Beantwortung einer Petition, Scientology sei gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung als religiöse Vereinigung einzustufen. Ausdrücklich wird in Zusammenhang mit der Tätigkeit von Scientology von gottesdienstlichen Handlungen, die grundsätzlich frei ausgeübt werden dürften, gesprochen.
Quelle: Antwort des Stadtrates Zürich vom 10.3.1993 b) Der Stadtrat von Zürich hat in der Folge einer Interpellation Helfer vom 1.11.1995 erklärt, Scientology als Religionsgemeinschaft sei nach Ansicht der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, nicht beobachtungswürdig. Die Organisation figuriere nicht auf der negativliste. Zweifel an der Religionsqualität werden überhaupt nicht vorgebracht.
Quelle: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates Zürich vom 13.12.1995 (Beantwortung Interpellation Helfer vom 1.11.1995)
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Schon der Revisionsbericht der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 6./7. Juli 1993 ermittelte, dass Scientology Gottesdienste durchführe und Vorträge mit religiöser Komponente für die Mitglieder und teils auch öffentlich veranstalte.
Quelle: Revisionsbericht der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 6./7.7.1993
Bundesamt für Adjutantur
Dass die Geistlichen der Scientology Kirche Schweiz gemäss Verfügung des Bundesamtes für Adjutantur dienstbefreit sind, beweist einerseits die gesamtschweizerische Bedeutung von Scientology im Sinne von Ziff. 2 S. 8 des Kreisschreibens Nr. 12 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 8. Juli 1994, wird doch die Befreiung aufgrund der Mitgliederzahl von 4'000 für drei Geistliche gewährt, andererseits aber auch die Kultustätigkeit bejaht, denn andernfalls würde Scientology ja keine Geistlichen benötigen.
Quelle: Verfügung des Bundesamtes für Adjutantur vom 11.8.1994
Wiener Verwaltungssenat
Der Wiener Verwaltungssenat stellte wörtlich fest:
"Reinigungs-Rundown" oder "Scientology-Processing" erfolgen in Anwendung der religiösen Lehre von Scientology, die auf den Schriften ihres Gründers Ron Hubbard fusst und stellen nach dem Selbstverständnis der Scientology-Kirche, das auch aus den Statuten des Vereins hervorgeht, religiöse Handlungen dar.
Quelle: Berufungsbescheid Unabhängiger Verwaltungssenat Wien vom 1.8.1995
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